Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen | Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der maX Sport- & Gesundheitszentrum für die Benutzung des mäXchen Indoorspielplatz.

Mit dem Betreten des mäXchen Indoorspielplatz und dem Bezahlen des Eintritts werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung des mäXchen Indoorspielplatz durch die Gäste (Eltern, Kinder und sonstige Begleitpersonen) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.
Die Spielregeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Es gelten diese ausgehängten AGBs.
Wir bitten Sie diese Spielregeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.

Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!

Vielen Dank! Ihr mäXchen Indoorspielplatz-Team

Allgemeines
• Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, unserer Webseite und unseren Flyern zu entnehmen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.
• Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen.
• Filmen und fotografieren ist in unseren Räumen erlaubt. Fremde Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

Stornobedinungen
Buchungen sowohl telefonisch als auch Online sind verbindlich und sollten mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden um Stornogebühren komplett zu vermeiden. Bei einer Stornierung bis zu 24 Stunden vorher, behalten wir uns vor die Hälfte des fälligen Eintrittspreises zu erheben. Bei Nichterscheinen einer Gruppe ohne Abmeldung mindestens 24 Stunden vorher, werden wir den vollen Betrag der buchenden Person in Rechnung stellen.
Erscheinen angemeldete Gruppen nicht oder nur teilweise, obwohl eine Buchung vorliegt, so wird der Eintrittspreis, der sich aus der Gesamtbuchung ergibt, bei der Person eingefordert, die die Buchung veranlasst hat

Aufsichtspflicht/ Betreuung
• Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet.
• Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
• Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Animationen, Übernachtungen, etc.).
• Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet.

Benutzung der Spielgeräte
• Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Jede Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Gäste. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
• Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.
• Bei den Hüpfburgen ist es nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen.
• An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hoch-geklettert werden.

  • Das Trampolin ist nur ohne Schuhe zu nutzen. Um die bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten, wird empfohlen, Stoppersocken zu tragen.
    • Auf den Trampolinen darf nur eine Person pro Sprungtuch springen. Erwachsene dürfen nicht zusammen mit Kleinkindern auf einem Sprungtuch springen. Unbeherrschte, riskante Sprünge sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Kinder unter 3 Jahren dürfen wegen Verletzungsgefahr die Großtrampolinanlage nicht benutzen.
  • Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
  • Saltos sind strengstens untersagt!
    • Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.
    • Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor ist streng untersagt. Das Fahren ist nur gegen den Uhrzeigersinn gestattet.
    • Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
    • Die Gewichtsbeschränkungen auf einigen Spielgeräten sind unbedingt einzuhalten. Für Beschädigungen auf Grund von Überlastung haftet der Nutzer.

Unfallmeldung
• Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind unverzüglich (vor Verlassen der Anlage) an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert.

Bekleidung
• Aus hygienischen Gründen besteht auf allen Spielgeräten Sockenpflicht. mäXchen Indoorspielplatz-Socken können Sie an der Kasse erwerben.
• Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen. !Achtung sehr gefährlich!

Speisen und Getränke/ Rauchen/ Alkohol
• Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Bei Geburtstagsreservierungen ist es gestattet, einen Geburtstagskuchen mitzubringen.
• Im mäXchen Indoorspielplatz gilt Kaugummiverbot!
• Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
• Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in allen unseren Räumen der Halle, sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten.
• Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
• Auffällig alkoholisierte Gäste werden aus der Halle verwiesen.

Verhalten/ Beschädigungen/ Haftung
• Schlechtes Benehmen und Tätlichkeiten gegenüber anderen Gästen wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
• Gäste, die gegen die Grundsätze dieser Spielregel handeln oder Anweisungen der Personals nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.
• Die Aufgabe unserer Mitarbeiter ist es, auf die Einhaltung dieser Spielregeln zu achten, sofern sie von einer Verletzung derselben Kenntnis erhalten. Die Gäste nehmen zur Kenntnis, dass unsere Mitarbeiter nicht an allen Spielgeräten zur gleichen Zeit vertreten sein können, sondern Kontrollrundgänge unternehmen. Die Anzahl der Mitarbeiter wird der jeweiligen Besucheranzahl angepasst.
• Es ist vorrangig Sache der Eltern und Begleiter, darauf zu achten, dass die Hausordnung im konkreten Einzelfall eingehalten wird.
• Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten.
• Die Nutzung der Spielanlage erfolgt auf eigene Gefahr, jedoch mit der Maßgabe, dass das maX Sport- & Gesundheitszentrum dafür einsteht, dass sich die Spielanlage in einwandfreiem Zustand befindet und die Verkehrssicherungspflichten eingehalten werden. Das maX Sport- & Gesundheitszentrum und seine Erfüllungsgehilfen haften für schuldhaftes Verhalten.
• Eine Haftung für die in den mäXchen Indoorspielplatz von Gästen mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen, auch aus geschlossenen Behältnissen (Schließfächer) oder dem geparkten Auto, wird nicht übernommen.
• Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel, Aufbruch oder ähnliches) zu bewahren.

Kapazitätsgrenze/ Garderobe/ Fundsachen
• Bei hohem Gästeaufkommen behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dazu sind wir aus feuerpolizeilichen Gründen verpflichtet. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
• Die Mietdauer der Wertschließfächer endet spätestens mit Geschäftsschluss. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 10,-€ erhoben, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
• Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt.

Keinen Zutritt haben:
• Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).
• Personen mit Hallenverbot.
• Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
• Gäste mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
• Tiere

Salvatorische Klausel:
• Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Norden.